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Informationen zum Studienbeitragsdarlehen
Ausnahmen und Befreiungen von der Beitragspflicht
Information für ausländische Studierende zum Studienbeitrag
Informationen über die Verwendung der eingenommenen Studienbeiträge
Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Gelsenkirchen
Satzung zur Änderung der Studienbeitragssatzung der Fachhochschule Gelsenkirchen
Infobroschüre des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Studienbeitragsgesetz ist am 01. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem Sommersemester 2007 erhebt die Fachhochschule Gelsenkirchen Studienbeiträge für alle Studierenden bzw. Zweithörer und Zweithörerinnen i.S.d. § 71 Abs. 2 HG. Der Studienbeitrag beträgt derzeit 330 EUR.
Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sollen zur Verbesserung der Qualität der Lehre verwendet werden. Den Studierenden wird durch die Beteiligung der studentischen Vertreter und Vertreterinnen im Senat, in den Fachbereichsräten und Fachschaften sowie im AStA und im Studierendenparlament ein Mitspracherecht hinsichtlich der Verwendung der Mittel eingeräumt. Dies gilt auch für die Rechenschaftslegung zur Verwendung der Studienbeiträge.
Nachfolgend sind exemplarisch einige Verwendungszwecke aufgeführt:
• PC-Ausstattung in den Fachbereichen
• vergünstigter Erwerb von PC' und Laptops für Studierende
• Einrichtung von Lernräumen für Studierende
• Gründung einer Stiftung für Stipendienvergabe
In der rechten Spalte finden Sie einen Link zu den Informationen über die erfolgte Verwendung der Studienbeiträge.
Der Studienbeitrag ist auch von Bafög-Empfängern und Bafög-Empfängerinnen zu leisten.
Der überwiegende Teil der Studierenden hat jedoch die Möglichkeit, zur Finanzierung der Studienbeiträge ein Darlehen bei der NRW-Bank in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zum Studienbeitragsdarlehen.
Der Semesterbeitrag ist zusätzlich zum Studienbeitrag zu leisten.
Gasthörer bzw. Gasthörerinnen zahlen weiterhin die Gasthöhrergebühr, jedoch keine Studienbeiträge. Die Gasthörergebühr beträgt 100 Euro.
Widersprüche gegen die Studienbeiträge sind rechtlich unzulässig. Gegen die Beitragspflicht selbst kann ausschließlich Klage erhoben werden vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen). Dazu haben Sie ein Jahr Zeit ab dem Zeitpunkt, als Ihnen die Zahlungsaufforderung (d.h. der Überweisungsträger) zugestellt worden ist. Die Klage ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erklären.
Weitere Informationen zu Studienbeiträgen finden Sie auf der Internetseite
„Studieren in NRW“ des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Informationen zu Befreiungs- bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten
Informationen für ausländische Studierende zum Studienbeitrag
Beitragssatzung der Fachhochschule Gelsenkirchen vom 14. August 2006