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Merkblatt für ausländische Bewerber/-innen
Zulassungsantrag für ausländische Beweber/-innen
Einschreibungsordnung der Fachhochschule Gelsenkirchen vom 3. November 2008
Büro für internationale Studierende
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag:
8.30 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Bitte beachten Sie eventuelle aktuelle Änderungen der Öffnungszeiten!
Adresse
Büro für Internationale Studierende
Raum: P 0.06
(im Fachbereich Informatik)
Neidenburgerstraße 43
45897 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/9596-450
Fax: 0209/9596-554
E-Mail
gilda.guenther@fh-gelsenkirchen.de
Postanschrift
Fachhochschule Gelsenkirchen
Büro für Internationale Studierende
45877 Gelsenkirchen
Bitte beachten:
In der vorlesungsfreien Zeit haben wir geänderte Öffnungszeiten.Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Hinweis für Studierende bzw. Studieninteressierte:
Die auf dieser Seite erhältlichen Informationen bzw. Anträge gelten für Studierende und Studieninteressierte mit ausländischer Studienberechtigung (z.B. Abitur, Baccalaureat).
Wenn Sie Ihre Studienberechtigung in Deutschland erworben haben, werden Sie vom
Studierendensekretariat der Fachhochschule Gelsenkirchen betreut.
Die für Sie geltenden Anträge und Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Büros für internationale Studierende.
Kommen Sie als Austauschstudent/-in von einer unserer Partnerhochschulen? Dann finden Sie wichtige Informationen zu Ihrem ein- oder zweisemestrigen Aufenthalt
hier.
Informationen zur psychologischen Beratung für Studierende finden Sie
hier.
INFORMATIONEN / FORMULARE
(*) Mit ausländischen Studierenden / Studienbewerber sind Personen gemeint, die ihre Hochschulzugangsberechtigung, dass heißt ihre Fachhochschulreife bzw. ihr Abitur im Ausland erworben haben. Ausländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, sind nicht betroffen.